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Lange Rede, kurzer Sinn. (Schiller)

Grad der Behinderung feststellen lassen, kann sinnvoll sein!

Wer z.B. unter einer chronischen Krankheit leidet, die länger als 6 Monate andauert und die ihn in seinem gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt, kann beim Versorgungsamt die Feststellung eines Grades der Behinderung (kurz GdB) beantragen. Den wenigsten ist bewusst, dass die Feststellung des GdB zahlreiche Vorteile mit sich bringen kann.

Nicht nur, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 50 haben, oder solche, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind (mindestens GdB von 30 und Anerkennung durch die BA) einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Auch werden schwerbehinderten Arbeitnehmern zusätzliche Urlaubstage gewährt.

Ebenso besteht die Möglichkeit, dass schwerbehinderte Menschen früher in eine abschlagsfreie Altersente gehen oder diese mit Abschlägen sogar noch früher in Anspruch nehmen können. Zudem winken Steuervergünstigungen, indem ab einem GdB von 30 höhere Freibeträge gewährt werden. Bei der Zuerkennung bestimmter Merkzeichen kommen auch  Parkerleichtungen, Entlastungen im öffentlichen Nahverkehr, Rundfunkgebührenbefreiungen etc. in Betracht.

Es kann mithin durchaus sinnvoll sein, frühzeitig einen Antrag auf Feststellung des GdB zu stellen und den daraufhin durch die Behörde erlassenen Bescheid auf seine Richtigkeit prüfen zu lassen. So kann z.B. durch die Einbeziehung weiterer Erkrankungen oder durch die Prüfung des anerkannten GdB oftmals ein höherer Grad der Behinderung erreicht werden.

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