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Lange Rede, kurzer Sinn. (Schiller)

Früher in die Rente?

Das Renteneintrittsalter wird immer höher, auf der anderen Seite nehmen Belastungen im Arbeitsleben und Erkrankungen stetig zu. Deshalb stellen sich viele Menschen die Frage, ob die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts besteht.

Ist jemand aufgrund Krankheit nicht mehr in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kommt die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht. Gegen ablehnende Bescheide der Deutschen Rentenversicherung lohnt sich oft der Widerspruch. Aber selbst dann, wenn keine Erwerbsminderung vorliegt, kommt in vielen Fällen eine früherer Altersrente in Betracht. Wer zum Beispiel durch das zuständige Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt bekommt, kann eventuell eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Hat der Betroffene 45 Jahre Versichertenzeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt, besteht die Möglichkeit zwei Jahre früher in die Altersrente wegen besonders langjähriger Versicherung zu gehen. Eine Rente wegen langjähriger Versicherung kommt in Betracht, wenn der Versicherte mindestens 35 Jahre Versichertenzeiten zurückgelegt hat.

Es sollte deshalb jeder individuell prüfen lassen, welche Möglichkeiten des früheren Renteneintritts für ihn bestehen, welcher Weg für ihn sinnvoll ist, wie Wartezeiten gefüllt werden können bzw. mit welchen Mitteln die Voraussetzungen für die Bewilligung einer früheren Rente geschaffen werden können.

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