Wohnungs-eigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Verhältnisse der Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander.

Wir vertreten und beraten Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen Dritter wie Mietern, Nachbarn usw.
  • Durchsetzung und Abwehr beschlossener Rücklagen und Umlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Durchsetzung und Anfechtung in der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Gemeinschaftseigentum gegen einzelne Wohnungseigentümer und Dritte
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Verwalters gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft