Das Betreuungsrecht ist ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet. Es betrifft de facto die Regelung aller Lebensbereiche. In Deutschland waren allein zum 01.01.2016 mehr als 1.200.000 Betreuungsverfahren anhängig.
In Kern geht es bei der Betreuung um rechtliche Vertretung von volljährigen Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Darüber hinaus wird die Bevölkerung immer älter und es stellt sich die Frage, wie für den Fall der Krankheit Vorsorge getroffen werden soll.
Deshalb gehört zu dem Rechtsgebiet des Betreuungsrechts auch die Erstellung und Überprüfung von Generalvollmachten (Vollmachtsbetreuer) und Vorsorgevollmachten die individuelle Lösungen für das rechtliche Vorgehen im Alter und bei Krankheit bieten.
– Übernahme von Betreuungen als Berufsbetreuer, die durch das Amtsgericht des Wohnortes übertragen werden.
– Erstellung und Prüfung von Generalvollmachten und Patientenvollmachten.
– Mandatsübernahme im gerichtlichen Betreuungseinrichtungsverfahren um z.B. die eigene Einsetzung als ehrenamtlicher Betreuer für Angehörige zu erreichen oder eine bestehende Betreuung zu beenden.
– Vertretung als Verfahrenspfleger im gerichtlichen Genehmigungsverfahren z.B. bei Grundstücksverkäufen oder Unterbringungen von Betreuten.
– Überprüfung von bestehenden Vollmachten bei Missbrauchsverdacht gegen die Vollmachtnehmer (Vollmachtkontrollbetreuer) und ggf. die Durchsetzung der sich ergebenden zivilrechtlichen Ansprüche